Fehlermeldung

Deprecated function: implode(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in drupal_get_feeds() (Zeile 394 von /opt/app-root/src/web/includes/common.inc).

Schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung – Härtefall-Fonds

Zugang zur Unterstützung auch für Kleinstunternehmen, neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen möglich!

Der Härtefall-Fonds unterstützt schnell und unbürokratisch – auch für TrainerInnen in der Erwachsenenbildung und kleine Erwachsenenbildungsorganisationen, die aufgrund der nicht möglichen Präsenzangebote derzeit keine TeilnehmerInnen-Einnahmen haben eine rasche Unterstützung!

Die österreichische Bundesregierung wird bis Ende dieser Woche die Förderrichtlinien für den Härtefall-Fonds fertigstellen – für die operative Abwicklung ist die Wirtschaftskammer beauftragt.

Der Link zur Beantragung wird am 27.3.2020 um 17.00 Uhr freigeschaltet:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

 

Die Ansuchen sind unabhängig zur Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer – damit schafft die Regierung für EPUs, Kleinstunternehmen (weniger als 10 VZÄ’s), neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen (dazu gehören auch viele TrainerInnen in der Erwachsenenbildung) und freie Berufe Zugang zum Härtefall-Fonds. Auch gibt es für Non-Profit-Organisationen (NPO) gesonderte Förderrichtlinien.

Gesicherte Informationen, über die die Wirtschaftskammer verfügt, finden Sie unter dem Infopoint: www.wko.at/corona.

Der Härtefall-Fonds ermöglicht einen ersten Zuschuss, der auch später nicht zurückzuzahlen ist – es ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss. Laut ersten Informationen ist die Erstauszahlung bereits in der nächsten Woche nach Antrag möglich (also Ende März/Anfang April) und mit einmalig 1.000,- Euro beziffert. Danach wird geprüft – laut Finanzminister nach dem Motto: „so viel Kulanz wie möglich und so viel Kontrolle wie nötig“. Maximal ist dieser Fonds ausgelegt auf 3 Monate mit je maximal 2.000,- Euro (also 6.000,- Euro in Summe maximal möglich).

Weitere Unterstützungsmaßnahmen im so genannten Nothilfe-Fonds betreffen ebenso Unternehmungen, bei denen der Ausfall der Einnahmen (bzw. Finanzierungsgrundlagen) kurz und mittelfristig Existenz bedrohend ist. Hier bietet die Regierung eine Kombination aus Kredit und Zuschuss in Höhe eines Quartalsumsatzes an (wird im Nachhinein als Zuschuss bewertet und muss nicht zurückbezahlt werden – zB bis zu 75% der Betriebskosten bei Komplettausfall aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ab 16. März). Auch dies wird über die Wirtschaftskammer abgewickelt. Laut Plan ab Freitag, 27. März, ebenso über Formulare der WKO anzusuchen.

Als weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen sind neben der Soforthilfen (Fonds wie Nothilfe und Härtefall) auch Kreditgarantien, Steuerstundungen und Steuererlässe geplant.

 

 

Einordnung: